Kontakt
Raika Brosig
Temporärer Zugang
Um als gremienangehörige Person oder Verein auf den Campus fahren zu dürfen, ist es notwendig, eine Zufahrtsberechtigungskarte zu haben.
Für eine temporäre Zufahrtsberechtigung verfügt der StuRa über ein ausleihbares Kontingent an Karten. Diese könnt ihr euch über das Ausleihformular beim StuRa ausleihen.
Dauerhafter Zugang
Vereine, die aus legitimen Gründen immer wieder Zugang zum Campus brauchen, setzen sich bitte mit Referat Ehrenamt oder dem Konsul in Verbindung. Nennt uns dabei bitte eine Person, die für euren Verein die Verantwortung über die Karte(n) übernimmt. Ihr könnt gerne die ersten Zeilen des Formulars ausgefüllt mit einreichen. Das Referat Ehrenamt oder der Konsul holt dann die Autorisierung durch das DGT ein. Das Formular erhaltet ihr dann zurück. Anschließend braucht ihr nur noch einen Termin mit dem Schlüsselverantwortlichen der TU Ilmenau ausmachen, um mit dem ausgefüllten Formular eure Zufahrtsberechtigungskarte(n) abzuholen.
FAQ
Was bedeutet es, die verantwortliche Person zu sein?
- Ihr übernehmt stellvertretend für euren Verein die Verantwortung für die Karte(n)
- Ihr holt die Karten mit ausgefülltem Formular ab und gebt sie zurück, wenn euer Verein keine Karte(n) mehr braucht
- Ihr tragt sorge dafür, dass dem Schlüsselverantwortlichen der TU Ilmenau mitgeteilt wird, wenn es eine nachfolgende Person für die Kartenverantwortung gibt
- Ihr habt die Pflicht, einen Verlust unverzüglich zu melden
- Ihr nehmt die Belehrung zur Kenntnis und belehrt entsprechend Personen, eures Vereins, die die Zufahrtsberechtigung auf den Campus nutzen
Kontakt zum Schlüsselverantwortlichen der TU Ilmenau
Wie lange ist die Karte gültig?
- Die Karte ist bis zwei Jahre nach Ausgabe gültig
Was passiert beim Verlust der Karte?
- Ein Verlust der Karte muss unverzüglich dem Schlüsselverantwortlichen der TU Ilmenau gemeldet werden. Nutzt dazu das Formular auf der Intranetseite oder kontaktiert den Schlüsselverantwortlichen
Was dürft ihr mit der Karte und was nicht?
- Die Karte berechtigt euch, auf das Campusgelände zu fahren und dort zum Be- oder Entladen zu halten
- Ihr dürft nicht auf dem Campus parken!
Belehrung
Es gilt die Schlüsselordnung der TU Ilmenau, bzw. die Ausleihordnung des StuRa.
Zufahrtskarten gelten als Schlüssel im Sinne der Schlüsselordnung der TU Ilmenau.
Nur vom Kanzler oder DGT autorisierte Vereine haben einen Anspruch auf Zufahrtskarte(n).
Die Karte und die damit verbundene Berechtigung ist jederzeit widerrufbar.
Es muss immer eine verantwortliche Person (pro Verein) für die Zufahrtskarte(n) unterzeichnen.
Die Zufahrtskarten sind unentgeltlich zu vergeben.
Das Parken auf dem Campus ist nicht gestattet!
Ein Verlust ist unverzüglich dem Schlüsselverantwortlichen der TU Ilmenau zu melden.
Der Verlust einer ausgeliehenen Karte ist unverzüglich der Ausleihe des StuRa zu melden.
Die Zufahrtsbeschränkung ist eine Maßnahme des Sicherheitskonzepts. Gehen Sie verantwortungsbewusst mit den Zufahrtskarten und der dadurch erhaltenen Berechtigung um.